Netzanschluss Strom Mittelspannung
Wir sind als Stromnetzbetreiber verantwortlich für das öffentliche Stromnetz in unserem Netzgebiet. Dazu zählen der Bau, die Unterhaltung und der Betrieb der Netze. Für die Versorgung Ihres Gebäudes mit Strom ist die Anbindung an das öffentliche Stromnetz Voraussetzung. Von diesem wird eine Verbindung zu Ihrem Gebäude geschaffen. Die Verbindung endet in Ihrem Hausanschlusskasten - ab diesem Hausübergabepunkt sind Sie für die weitere Hausinstallation und Anlagentechnik verantwortlich.
Neues Zuteilungsverfahren für Netzanschlüsse
Für größere Netzanschlussvorhaben ändern sich die Rahmenbedingungen für die Vergabe von Netzanschlusskapazitäten. Künftig erfolgt die Vergabe nach festgelegten Kriterien und nicht mehr ausschließlich nach der Reihenfolge des Eingangs der Anfragen. Informieren Sie sich über die neuen Anforderungen, die relevanten Fristen und die nächsten Schritte für Ihr Anschlussvorhaben.
Erster Verfahrenszyklus: 12. Oktober – 23. November 2026 - Vorgesehene Rückmeldung: 15. März 2027
Wer ist vom neuen Verfahren betroffen?
Das Verfahren betrifft insbesondere größere Netzanschlussvorhaben und Batteriespeicher, die bestimmte Leistungsgrenzen überschreiten.
- Über 1.000 kW Leistungsbedarf bei größeren Netzanschlussvorhaben
- Über 300 kW Bezugsbedarf bei Batteriespeichern
Nach welchen Kriterien werden die Anträge bewertet?
Die Vergabe der verfügbaren Netzanschlusskapazitäten erfolgt anhand festgelegter Kriterien. Dazu zählen unter anderem:
- Reifegrad des Vorhabens
- Wie weit ist Ihr Projekt bereits geplant und vorbereitet?
- Effiziente Nutzung der Netzinfrastruktur
- Wie lässt sich die vorhandene Netzinfrastruktur für das Vorhaben nutzen?
- Lokale Standortabhängigkeiten
- Welche standortbezogenen Rahmenbedingungen sind für das Vorhaben relevant?
Welche finanziellen Rahmenbedingungen gelten?
Für die Teilnahme ist nach den vorliegenden Informationen eine Realisierungskaution von 1.500 Euro je 1 MW (netto) vorgesehen. Die konkreten Teilnahmebedingungen und die Berechnung der Kaution sollten anhand der offiziellen Verfahrensunterlagen geprüft werden.
Was sollten Sie jetzt tun?
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen und den Projektfortschritt sowie die erforderlichen Nachweise vorzubereiten. Eine frühere Antragstellung innerhalb des jeweiligen Antragszeitraums führt nicht automatisch zu einer bevorzugten Behandlung.
Alle Informationen zum Zuteilungsverfahren
Die Schleswig-Holstein Netz GmbH stellt die ausführlichen Informationen zum Verfahren, zu den Bewertungskriterien und zum Ablauf bereit.
Zum Zuteilungsverfahren bei SH Netz Neues Zuteilungsverfahren für Netzanschlusskapazitäten
Sie planen einen Mittelspannungsanschluss?
Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zu Ihrem geplanten Netzanschlussvorhaben. Kontaktieren Sie uns gerne, damit wir Ihr Netzanschlussbegehren einreichen!
Ihr Weg zum Netzanschluss
1. Antragstellung
Projektstart:
- Bezugsanlagen: Formulare E.1 und E.2
- Erzeugungsanlagen: Formulare E.1, E.8, E.13 und E.14 ausfüllen und einreichen
Nach Eingang des Antrags (Formular finden Sie unten verlinkt) erstellen wir die Grobplanung. Dazu gehören die Festlegung des Netzanschlusspunktes, die Ermittlung erforderlicher Netzausbaumaßnahmen und die Information über mögliche kostenpflichtige Leistungen. Im Prozessablauf ist die Grobplanung nach etwa 8 Wochen vorgesehen.
2. Planung und Beauftragung
Nach Erhalt der Grobplanung
- Grobplanung bestätigen
- Kostenpflichtige Leistungen gegebenenfalls beauftragen
- Bei Erzeugungsanlagen erforderliche Unterlagen vervollständigen
Nach der Bestätigung werden die weiteren Schritte zur Vorbereitung des Netzanschlusses abgestimmt.
3. Vorbereitung des Baubeginns
Etwa 10 bis 6 Wochen vor Baubeginn
- Unterlagen zur Errichtungsplanung mit Formular E.4 einreichen
- Bei Erzeugungsanlagen: Anlagenzertifikat E.15 etwa 8 Wochen vor Baubeginn einreichen, sofern erforderlich
- Geprüfte Unterlagen zur Errichtungsplanung entgegennehmen
- Bei Erzeugungsanlagen: weitere Vertrags- und Netzführungsunterlagen gemäß Prozessablauf abstimmen
Wir prüfen die eingereichten Unterlagen und geben die gesichteten Unterlagen zur Errichtungsplanung zurück. Bei Erzeugungsanlagen erfolgt die Prüfung des Anlagenzertifikats und die Übergabe weiterer Unterlagen entsprechend dem vorgesehenen Ablauf.
4. Baubeginn und Stationsbau
Zum Baubeginn
- Stationskomponenten bestellen
- Bau beziehungsweise Fertigung der Übergabestation beginnen
- Etwa 2 Wochen nach Baubeginn: Bereitstellung der Messwandler durch den Messstellenbetreiber
Eine rechtzeitige Abstimmung mit den beteiligten Unternehmen hilft, den weiteren Ablauf zu koordinieren.
5. Vorbereitung der Inbetriebnahme
Etwa vier bis zwei Wochen vor der Inbetriebnahme
- Aktualisierte Errichtungsunterlagen und erforderliche Nachweise einreichen
- Bauartzulassungen beziehungsweise Konformitätsnachweise für Strom- und Spannungswandler vorlegen
- Schutzprüf- und Erdungsprotokolle sowie erforderliche Bestätigungen vorlegen
- Inbetriebsetzungsauftrag E.5 und erforderliche netzbetriebliche und energiewirtschaftliche Angaben (z. B. Lieferant, Netzanschlussvertrag) bereitstellen.
- Etwa 5 Werktage vorher: Vorinbetriebsetzung der Abrechnungsmessung
- Etwa 2 Werktage vorher: Bei Fernwirktechnik Bittest zur Signalübertragung abschließen
Wir stimmen den Termin zur technischen Abnahme ab, führen die technische Abnahme der Übergabestation durch, erstellen das Inbetriebnahme Programm und stimmen den verbindlichen Inbetriebnahme Termin mit Ihnen ab.
6. Inbetriebnahme
Zum vereinbarten Inbetriebnahme Termin
- Inbetriebnahme des Netzanschlusses
- Inbetriebsetzung der Übergabestation
- Inbetriebsetzung der Abrechnungsmessung
Die Inbetriebnahme erfolgt nach Abstimmung und unter Berücksichtigung der erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen.
7. Zusätzliche Schritte für Erzeugungsanlagen
Nachweise und Betriebserlaubnis
- Zum Inbetriebnahme Termin: Inbetriebsetzungsprotokoll E.10 und vorläufige Betriebserlaubnis, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind
- Etwa zwei Wochen nach Inbetriebnahme der letzten Erzeugungseinheit: Inbetriebsetzungserklärung E.11 einreichen
- Innerhalb von sechs Monaten, spätestens 12 Monaten nach Inbetriebnahme: Konformitätserklärung E.12 einreichen
Nach erfolgreicher Prüfung der erforderlichen Nachweise kann die endgültige Betriebserlaubnis erteilt werden.
Wichtig: Die Zeitangaben orientieren sich an den jeweiligen Projektmeilensteinen, insbesondere an der Grobplanung, dem Baubeginn und dem Inbetriebnahme Termin. Vollständige und rechtzeitig eingereichte Unterlagen helfen, Verzögerungen zu vermeiden. Maßgeblich sind die für Ihr Projekt geltenden Vorgaben und vereinbarten Termine.
Technische Anschlussregeln Mittelspannung
BDEW_Musterwortlaut_TAB_Mittelspannung_V1.1.pdf
Ergänzungen Musterwortlaut_TAB_Mittelspannung.pdf
Anhang_G_Netzsanschlussdatenblatt_Teil 1_RD.pdf
Anschluss der Master Fernwirktechnik.pdf
Errichterbestätigung Protokoll für Prüfung Fernwirk-Anbindung.pdf
Die VDE-Anwendungsregel (VDE-AR-N 4110) legt die technischen Anforderungen an Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Kundenanlagen fest, die am Netzanschlusspunkt an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden. Kundenanlagen umfassen Bezugs- und Erzeugungsanlagen, Speicher sowie Mischanlagen.
Formulare
Formulare-Anhang-E-VDE-AR-N 4110.pdf
Lieferantenrahmenvertrag Strom
Messstellenrahmenvertrag
Hinweis
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit der Stadtwerke Rendsburg GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung – auch in Auszügen oder Teilen – ist verboten.