Unser Erdgasnetz

Eine zuverlässige Erdgasversorgung ist für Privathaushalte sowie für Unternehmen in unserer Region unverzichtbar. Als kommunales Unternehmen können wir Ihnen diese jederzeit in unserem Netzgebiet gewährleisten. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zu spezifischen Auskünften zu einer Anschlussadresse.

 

Grund- und Ersatzversorgung für Erdgas

Feststellung des Grundversorgers für Erdgas im Netzgebiet gemäß § 36 Abs. 2 EnWG

Immer dann, wenn Sie als Haushaltskunde*in vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind und sich dazu weder in der Ersatzversorgung befinden, werden Sie automatisch der Gasgrundversorgung zugeordnet. Die Festestellung des Grundversorgers im jeweiligen Netzgebiet erfolgt alle drei Jahre zum 01. Juli und tritt am 01. Januar des Folgejahres in Kraft.

Im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung der Stadtwerke Rendsburg GmbH beliefert zum Stand 1. Juli 2021 folgendes Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden mit Erdgas und ist daher der Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024:

Stadtwerke Rendsburg GmbH
Am Eiland 12
24768 Rendsburg

Die Grundversorgungspflicht gilt bis zum 31.12.2024. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 1. Juli 2024.

Die Stadtwerke Rendsburg GmbH betreibt ein Druckstufen überlagertes Verteilnetz für die Erdgasversorgung in den Städten Rendsburg und Büdelsdorf sowie den Gemeinden Borgstedt und Rickert. Eine Ausnahme bildet das Gebiet der Stadt Rendsburg südlich des Nord-Ostsee-Kanals. Die Einspeisung in das Netz der Stadtwerke erfolgt aus dem Netz des vorgelagerten Netzbetreibers, der Schleswig-Holstein Netz AG in zwei Übernahmestationen der Stadtwerke Rendsburg GmbH. Das Verteilnetz ist aufgrund seiner geografischen Lage nördlich und südlich des Gewässers Eider in zwei Bereiche unterteilt.

Feststellung des Grundversorgers für Erdgas im Netzgebiet gemäß § 36 Abs. 2 EnWG

Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Immer dann, wenn Sie als Haushaltskunde*in vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind und sich dazu weder in der Ersatzversorgung befinden, werden Sie automatisch der Gasgrundversorgung zugeordnet.

Es wurde zum 01. Juli 2024 festgestellt, dass die Stadtwerke Rendsburg GmbH, Am Eiland 12, 24768 Rendsburg im Netzgebiet der Städte Rendsburg und Büdelsdorf sowie den Gemeinden Borgstedt und Rickert für den Zeitraum vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027 Grundversorger ist.

Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 1. Juli 2027.

Die Stadtwerke Rendsburg GmbH betreibt ein Druckstufen überlagertes Verteilnetz für die Erdgasversorgung in den Städten Rendsburg und Büdelsdorf sowie den Gemeinden Borgstedt und Rickert. Eine Ausnahme bildet das Gebiet der Stadt Rendsburg südlich des Nord-Ostsee-Kanals. Die Einspeisung in das Netz der Stadtwerke erfolgt aus dem Netz des vorgelagerten Netzbetreibers, der Schleswig-Holstein Netz AG in zwei Übernahmestationen der Stadtwerke Rendsburg GmbH. Das Verteilnetz ist aufgrund seiner geografischen Lage nördlich und südlich des Gewässers Eider in zwei Bereiche unterteilt.

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